EXIST Gründerstipendium und die liebe gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Mit Gründung der Signavio GmbH beziehe ich ebenfalls das Gründerstipendium von EXIST. Ich beziehe es zwar erst seit einem Monat und bin dafür grundsätzlich auch sehr dankbar. Jedoch kann man jetzt schon sagen, dass es sich um eine bürokratische Katastrophe handelt.

Ein Beispiel möchte ich hier aufführen. Die Informationslage bzgl. der Abgaben für das Stipendium war im Vorhinein (während der Bewerbungsphase) mehr als unklar. Dies möchte ich hier kurz und knackig aufklären, damit sich niemand falsche Hoffnungen macht:
Man bekommt einen Brutto-Betrag ausgezahlt. Von dem muss man sich eigenverantwortlich(!) um alle notwendigen Abgaben kümmern. Das wären:

  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (völlig unklar ob dies anfällt oder nicht; höchstwahrscheinlich Pflicht; muss rückwirkend über die Steuererklärung abgeführt werden; weitere Details reiche ich in einem Jahr gerne nach)
  • Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung (noch zu klären, ob abzuführen oder nicht)
  • Pflegeversicherung (derzeit 2,2%; wird über die GKV abgeführt)
  • Krankenversicherung (derzeit 14,9%; weitere Details siehe unten)

Hier möchte ich kurz unsere Erfahrungen zum Abschluss einer GKV für ein EXIST-Stipendium anreißen. Das Kernproblem ist, dass die Versicherung einem die vollen 14,9%+2,2% abknöpfen möchte (also auch den vollen Arbeitgeberanteil, den man normalerweise “genießt”). Es gibt aber eine pfiffige Möglichkeit, dies zu umgehen…

Grundvoraussetzung: Man selbst darf nicht(!) als “Selbständig” gelten (siehe Wikipedia).

Ist diese Voraussetzung erfüllt (i.d.R. durch Anteilsverteilung der Gesellschafteranteile), dann kann man folgende Regelung nutzen. Für die GKV gilt man als EXIST-Stipendiat, der kein weiteres Einkommen bezieht (also 0 EUR aus etwaigen Anstellungsverhältnissen), als “Sonstiger Stellenloser” und müsste die vollen 14,9% zahlen.

Aber: Die Lage sieht anders aus, wenn man neben dem Stipendium eine Anstellung hat die krankenversicherungspflichtig ist (entweder Nebenbeschäftigung mit weniger als 5 Stunden/Woche oder einfach ein Gehalt in der eigenen Firma). Das Gehalt muss dementsprechend höher als 410 EUR mtl. liegen. Dann wird nämlich die Krankenversicherung für dieses Gehalt und nicht für das Stipendium fällig.
Das ist daraus begründet, dass man dann nicht mehr als “Sonstiger Stellenloser” gilt, weil man ja eine Anstellung hat. Das Stipendium ist keine Lohneinkunft. Sobald man also die Krankenversicherung über das Mini-Gehalt bestreitet, fällt keine Krankenversicherung auf das Stipendium ab.

Diese Lösung hat uns etwa anderthalb Stunden hartnäckig sein in der TK-Geschäftsstelle unserer Wahl gekostet. An dieser Stelle nochmal vielen Dank an den verständnisvollen Sachbearbeiter.

In jedem Fall ist dies das Optimum, was man erreichen kann. Man muss sich das Gehalt ja noch nicht einmal komplett auszahlen. Es reicht vollkommen, die Abgaben davon zu leisten. Und diese liegen ein Vielfaches unter dem vollen Krankenversicherungssatz für das Stipendium…


13 Responses to “EXIST Gründerstipendium und die liebe gesetzliche Krankenversicherung (GKV)”

  • Hermann Leinsle Says:

    Ich werde voraussichtlich ab 01.07.2009 auch das Exist-Stipendium bekommen. Ich bin auch bei der TK, verstehe aber noch nicht ganz wie du das getrickst hast mit dem Gehalt. Dazu muss man bereits eine GmbH gegründet haben, damit man sich selber Gehalt zahlen kann oder? (Bei mir/uns leider nocht nicht der Fall).

    Allgemein hätte ich da noch paar mehr Fragen zu Steuern, Abgaben, etc. und deinen Erfahrungen damit. So wie ich das verstanden habe ist das Stipendium ein steuerpflichtiges Einkommen, d.h. Einkommensteuer fällt an, damit auch der Soli und je nach Person auch die Kirchensteuer.

    Bei den anderen Abgaben bin ich ebenfalls unschlüssig. Arbeitslosenversicherung glaub ich schon, Rentenversicherung meine ich mal gelesen zu haben, dass sich Existenzgründer für 3 Jahre befreien lassen können.

    Ok war jetzt viel Text, aber das muss so sein;)

    Grüße, Hermann

  • Torben Says:

    Ja, die Annahme hatte ich im Text nicht untergebracht. Um sich selbst Gehalt auszuzahlen muss die GmbH natürlich gegründet sein.

    Alternativ kann man aber genau so gut die Krankenversicherung über einen Nebenjob (weniger als 5h/Woche) decken, sofern das Gehalt dort Krankenversicherungspflichtig ist (>410 EUR).

    Es muss nicht die Anstellung in der eigenen Firma sein. Es muss nur irgend eine Anstellung sein, die mit EXIST kompatibel ist und die die nötige Vergütung zur GKV-Pflicht mit bringt.

    Bei den sonstigen Abgaben hängt vieles an der Lohnsteuer. In jedem Fall ist dies mit der Steuererklärung erst nachträglich fällig. Aus diesem Grund weiß ich da auch keine Details. Da hilft nur abwarten.

    Im Worst Case fällt alles an…

    Gruß,
    Torben

  • Michael Says:

    @Torben, eine Frage stellt sich mir: wieso habt Ihr Euch nicht privat versichert? Denn bei den Beirägen, die bei einem “500-Euro-Job” in Sozial-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden, kann man sich im Nachhinein sicher nicht viel kaufen, oder?

    Viele Grüße

  • Michael Düpjohann Says:

    Hallo Torben,
    du hast recht, es ist wirklich schwierig genaue Informationen zu bekommen, wie hoch die Abgaben sind.
    Was die Krankenkasse angeht sind die Beiträge nicht ganz korrekt, da man nur den ermäßigten Satz zahlen muss (hatte mich da schonmal informiert). Der liegt bei 14,3% (aber immer ncoh ne Menge Geld^^). In meiner Kalkulation komme ich bei 2000 Euro (als Absolvent) auf 286 Krankenversicherung, 44 Pflegeversicherung (2,2%), 398 Rentenversicherung (19,9%) und 290 Lohn/Kirche/Soli. Wobei wir ja keine Lohnsteuer, sonder Einkommenssteuer zahlen, die liegt bei 16,17%, also 323 Euro??(https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp?in_einkommen=24000&in_verheiratet=0&in_jahr=2009&berechnen=).
    Wenn ich von der Lohnsteuer ausgehe bleiben mir 982 Euro von den 2000 übrig. Nicht gerade viel zum Leben :( (Wohnung, Auto, Lebensunterhalt).

    Da du jetzt schon seit ein paar Monaten dabei bist, kannst du mir sagen wie hoch deine Abgaben zur Zeit sind?

    Gruß
    Michael Düpjohann

  • Torben Says:

    Ich zahle überhaupt keine laufenden Abgaben! Die Steuern (Lohn, Kirche, Soli) sind wenn überhaupt erst im Nachhinein mit der Steuererklärung fällig.

    Und selbst da habe ich schon mehrfach gehört, dass das EXIST-Stipendium nicht Steuerpflichtig sein soll. Gegenteiliges hört man auch…

    Steuererklärungen sind im Frühjahr fällig. Dann weiß ich mehr.

  • Michael Düpjohann Says:

    Hab heute mal viel rumtelefoniert und folgende Kalkulation aufgestellt, pflicht sind:
    14,3 Krankenkasse
    2,2 Pflegeversicherung
    17,03 Einkommenssteuer (nicht monatlich abzuführen).

    Nicht berücksichtigt sind Kirchensteuer und Rentenversicherung, da man sich von diesen befreien kann, oder freiwillig (70€) bzw freiwillig pflichtversichern (halber Beitrag: 250€) kann
    (http://www.deutsche-rentenvers.....__nnn=true)

    Bei 2000 Euro für Absolventen und 22 Euro Kirchensteuer bleiben also noch 1307 Euro übrig.

    Im Exist Gründerstipendium FAQ (http://www.exist.de/imperia/md.....endium.pdf) steht aber noch: “Eine steuerliche Befreiung des Stipendiums zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 3 Nr. 11 EStG: erscheint
    ausgeschlossen, während eine Befreiung der Zuschüsse zu Sachmitteln in Betracht kommt.”
    Und:
    “Ebenso können die Stipendiaten
    die Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel zur Krankenversicherung) im Rahmen der Steuererklärungen als
    Sonderausgaben geltend machen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG).”

    Vllt kann man also die Einkommenssteuer noch etwas drücken :)

    Gruß
    Michael Düpjohann

  • Torben Says:

    Bitte keine voreiligen Schlüsse! Ich kenne Leute, die in der Vergangenheit nicht zur Steuer für ein EXIST-Stipendium herangezogen wurden. Momentan habe ich jedoch keine Zeit mich detailliert darum zu kümmern. Das ist nächstes Jahr dran.

    Nichtsdestotrotz sollte man definitiv genügend Rücklagen für den Fall bilden, falls die Steuer fällig wird. Ganz auszuschließen ist es nicht.

  • Michael Düpjohann Says:

    Ok, dann bin ich mal gespannt. Da meine Stipendium erst nächstes Jahr anfängt, ist die Steuererklärung erst im 2011 fällig, hoffe dass ich dann auf deinen Erfahrungen aufbauen kann :)

    Ich kenne auch wen, der mal ein Exist Gründerstipendium hatte, aber früher waren die wohl an der Uni angestellt, und das war dann ne andere Situation.

  • Robert Sparmann Says:

    Danke für die ganzen Infos. Meine Laune hob und senkte sich, während ich diesen Beitrag las. Leider arbeite ich neben meinem Stipendium bereits selbstständig für 5 Stunden die Woche, so daß mir das alles nichts nutzt.

    Allerdings würde ich jedem raten, schon vor Beginn des Stipendiums einfach in die PKV zu wechseln (wegen der Kündigungsfrist GKV mindestens 2 Monate vorher).

    Ich habe mich leider zu spät darum gekümmert bzw. zwischen Bewilligung und Beginn des Stipendiums lagen keine 2 Monate.

  • Joao Carpinteiro Says:

    >> Alternativ kann man aber genau so gut die Krankenversicherung über einen Nebenjob (weniger als 5h/Woche) decken, sofern das Gehalt dort Krankenversicherungspflichtig ist (>410 EUR). <<

    Wenn man am Ende des Jahres zusätzlich zu seinem EXIST-Stipendium (das übrigens sehr wohl steuerpflichtig ist) obendrein auch noch das fiktive Gehalt aus dem fiktiven Nebenjob versteuern muss, ist die Frage ob sich das tatsächlich lohnt.

  • JV Says:

    Warum kann man die KV-Pflicht denn nicht (analog zur krankenversicherungspflichtigen Nebenbeschäftigung) über seine freiberufliche Nebenbeschäftigung decken?

  • Torben Says:

    Ich habe am letzten Freitag übrigens meinen Steuerbescheid für das letzte Jahr bekommen.

    In kurz: es wurde keine(!) Einkommensteuer auf das EXIST-Stipendium berechnet. Das Stipendium war damit steuerfrei.

    In ein wenig ausführlicher: folgt als separater Blogpost…

    Gruß,
    Torben

  • Sebastian Says:

    Hi Torben,

    inwiefern ist das Stipendium steuerfrei. Ist es bei dir nur ein Einzelfall oder müssen besondere Konstellationen eintreten?

    Sebastian

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