Mit Gründung der Signavio GmbH beziehe ich ebenfalls das Gründerstipendium von EXIST. Ich beziehe es zwar erst seit einem Monat und bin dafür grundsätzlich auch sehr dankbar. Jedoch kann man jetzt schon sagen, dass es sich um eine bürokratische Katastrophe handelt.
Ein Beispiel möchte ich hier aufführen. Die Informationslage bzgl. der Abgaben für das Stipendium war im Vorhinein (während der Bewerbungsphase) mehr als unklar. Dies möchte ich hier kurz und knackig aufklären, damit sich niemand falsche Hoffnungen macht:
Man bekommt einen Brutto-Betrag ausgezahlt. Von dem muss man sich eigenverantwortlich(!) um alle notwendigen Abgaben kümmern. Das wären:
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (völlig unklar ob dies anfällt oder nicht; höchstwahrscheinlich Pflicht; muss rückwirkend über die Steuererklärung abgeführt werden; weitere Details reiche ich in einem Jahr gerne nach)
- Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung (noch zu klären, ob abzuführen oder nicht)
- Pflegeversicherung (derzeit 2,2%; wird über die GKV abgeführt)
- Krankenversicherung (derzeit 14,9%; weitere Details siehe unten)
Hier möchte ich kurz unsere Erfahrungen zum Abschluss einer GKV für ein EXIST-Stipendium anreißen. Das Kernproblem ist, dass die Versicherung einem die vollen 14,9%+2,2% abknöpfen möchte (also auch den vollen Arbeitgeberanteil, den man normalerweise “genießt”). Es gibt aber eine pfiffige Möglichkeit, dies zu umgehen…
Grundvoraussetzung: Man selbst darf nicht(!) als “Selbständig” gelten (siehe Wikipedia).
Ist diese Voraussetzung erfüllt (i.d.R. durch Anteilsverteilung der Gesellschafteranteile), dann kann man folgende Regelung nutzen. Für die GKV gilt man als EXIST-Stipendiat, der kein weiteres Einkommen bezieht (also 0 EUR aus etwaigen Anstellungsverhältnissen), als “Sonstiger Stellenloser” und müsste die vollen 14,9% zahlen.
Aber: Die Lage sieht anders aus, wenn man neben dem Stipendium eine Anstellung hat die krankenversicherungspflichtig ist (entweder Nebenbeschäftigung mit weniger als 5 Stunden/Woche oder einfach ein Gehalt in der eigenen Firma). Das Gehalt muss dementsprechend höher als 410 EUR mtl. liegen. Dann wird nämlich die Krankenversicherung für dieses Gehalt und nicht für das Stipendium fällig.
Das ist daraus begründet, dass man dann nicht mehr als “Sonstiger Stellenloser” gilt, weil man ja eine Anstellung hat. Das Stipendium ist keine Lohneinkunft. Sobald man also die Krankenversicherung über das Mini-Gehalt bestreitet, fällt keine Krankenversicherung auf das Stipendium ab.
Diese Lösung hat uns etwa anderthalb Stunden hartnäckig sein in der TK-Geschäftsstelle unserer Wahl gekostet. An dieser Stelle nochmal vielen Dank an den verständnisvollen Sachbearbeiter.
In jedem Fall ist dies das Optimum, was man erreichen kann. Man muss sich das Gehalt ja noch nicht einmal komplett auszahlen. Es reicht vollkommen, die Abgaben davon zu leisten. Und diese liegen ein Vielfaches unter dem vollen Krankenversicherungssatz für das Stipendium…